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Alles, was Netzbetreiber über EU ENS ICS2 wissen sollten (Frist Januar 2026)

Die Zeit drängt für die größte Änderung der europäischen Sicherheitsdeklarationen seit Jahren. Ab Januar 2026 wird das Importkontrollsystem 2 (ICS2) für alle Waren, die auf dem Straßen-, Schienen- und Seeweg in die EU oder nach Nordirland eingeführt werden, verpflichtend.

Wenn Sie Waren über Grenzen hinweg transportieren, haben Sie wahrscheinlich bereits eine Zollzusammenfassungsanmeldung (ENS) abgegeben. Das ICS2-Update führt jedoch strenge neue Datenanforderungen ein .

Wenn Sie diese zusätzlichen Informationen nicht angeben, werden Ihre Waren an der Grenze zurückgehalten. Hier finden Sie einen kurzen Überblick über die Änderungen und was Sie zur Vorbereitung tun müssen.


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Was ist ICS2?


ICS2 (Import Control System 2) ist ein modernisiertes IT-System der EU zur Erfassung von Daten über Waren, bevor diese an der Grenze eintreffen.

Während das ursprüngliche System (ICS1) für die grundlegende Risikobewertung konzipiert war, benötigt ICS2 wesentlich detailliertere Informationen. Es ermöglicht den Zollbehörden eine umfassende Vorprüfung und die Kennzeichnung risikoreicher Sendungen, bevor diese auf einen Lkw oder ein Schiff verladen werden.


Entscheidender Unterschied: ICS1 vs. ICS2

Für Fluggesellschaften bleibt der Prozess im Wesentlichen gleich – sie reichen weiterhin eine ENS ein –, aber deren Inhalt ändert sich. „Generische“ Daten, die unter ICS1 zulässig waren, werden nun abgelehnt.


Hier sind die drei wichtigsten Änderungen, die Sie sofort umsetzen sollten:

1. HS-Warencodes (6-stellig)

Nach den alten Regeln reichten oft ein vierstelliger Produktcode und eine kurze Textbeschreibung aus.

  • Neue Regelung: Sie müssen für jeden Artikel Ihrer Sendung mindestens einen 6-stelligen Code des Harmonisierten Systems (HS) angeben.

  • Konsequenz: Unpräzise Beschreibungen wie „Autoteile“ oder „Bekleidung“ ohne einen spezifischen sechsstelligen Code führen zur Ablehnung.


2. Obligatorische EORI-Nummer für den Mobilfunkanbieter (EU oder XI)

Dies ist ein wichtiger Zwischenstopp für britische Fluggesellschaften.

  • Neue Regelung: Der Frachtführer, der die Güter transportiert, muss seine gültige EU- oder XI (Nordirland) EORI-Nummer vorlegen.

  • Folge: Selbst wenn Ihr Unternehmen in Großbritannien ansässig ist und keine Niederlassung in der EU hat, können Sie ohne diese Nummer keine ENS-Anmeldung einreichen. Sie müssen sich bei EORI in dem EU-Mitgliedstaat registrieren, den Sie üblicherweise betreten (z. B. Frankreich oder Irland).


3. EORI-Informationen des Importeurs

  • Neue Regelung: Sie müssen die EORI-Nummer des Empfängers (Importeurs) in der EU oder in Nordirland angeben.

  • Folge: Mobilfunkanbieter müssen sicherstellen, dass ihre Kunden diese Informationen im Voraus bereitstellen. Die Angabe von Firmenname und Adresse genügt nicht mehr; eine verifizierte EORI-Nummer ist erforderlich.


Übersicht der Datenanforderungen

Damit Ihre Lkw bei der Ankunft die „grüne Spur“ passieren können, muss die ENS-Meldung über ICS2 nun Folgendes enthalten:

Datenfeld

ICS1-Anforderungen (alt)

ICS2-Anforderungen (Januar 2026)

Produktcode

4 Ziffern (oder Beschreibung)

6 Ziffern (erforderlich)

Spediteur-Identifikationsnummer

Oft optional

Gültige EORI-Identifikationsnummer EU/XI (erforderlich)

Importeuridentifikationsnummer

Name und Anschrift

Gültige EORI-Identifikationsnummer EU/XI (erforderlich)

Verpackungsinformationen

Grundlegendes Zählen

Detaillierte Art und Anzahl der Pakete

Was passiert, wenn Sie die Anforderungen nicht erfüllen?

Das ICS2-System ist nicht nur eine Formalität; es ist ein Tor zu "Sicherheit und Schutz" .

Nach dem Absenden der Daten führt das System eine Risikoanalyse durch.

  1. Die Bewertung ist abgeschlossen: Sie erhalten eine Bewegungsreferenznummer (MRN) und können fortfahren.

  2. Informationsanfrage: Der Zoll benötigt weitere Informationen, bevor Sie weiterreisen können.

  3. Nicht laden: Das Risiko ist zu hoch (oder es fehlen Daten), und die Waren werden nicht in die EU eingeführt.

Wenn Ihr Fahrer ohne eine vorab validierte ICS2-Erklärung an der Grenze eintrifft, wird ihm die Einreise verweigert oder er wird auf unbestimmte Zeit festgehalten, bis die Daten manuell korrigiert werden.

 
 
 

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